Gewährleistungshinweis und GARAN-Label: Was Onlineshops seit 27. September zeigen müssen

von Wolfscastle, Team

Seit dem 27.09.2026 brauchen Shops den EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung, bei längeren Herstellergarantien auch das GARAN-Label. So setzen Sie es um.

Wer an Verbraucher verkauft, muss seit dem 27. September 2026 vor dem Kauf einen einheitlichen EU-Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung zeigen. Bietet der Hersteller eine längere Haltbarkeitsgarantie, kommt am Produkt ein zweites Label dazu, das GARAN-Label. Beide sind in Text, Farben und Aufbau vorgegeben. Eigene Formulierungen sind nicht vorgesehen.

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, bekannt als EmpCo, die auch hinter dem neuen Greenwashing-Verbot steht. Wie Hinweis und Label aussehen, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025. Die EU-Kommission stellt Verordnung und Anhänge in allen Amtssprachen bereit. Dieser Artikel ordnet die Pflichten für Shop-Betreiber ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Der Gewährleistungshinweis betrifft jeden B2C-Shop

Die erste Pflicht trifft alle Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen. Laut der Kanzlei CMS muss der Hinweis vor Vertragsschluss klar und verständlich auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren aufmerksam machen. Im Onlineshop gehört er auf die Website.

Der Hinweis ist für alle Produkte gleich. Die IT-Recht Kanzlei hält deshalb eine globale Platzierung für möglich, also einmal gut sichtbar im Shop statt an jedem Artikel. Die IHK Gera nennt ihn eine allgemeine Erinnerung auf der Website. Im E-Commerce muss er in Farbe erscheinen.

Den Text dürfen Sie nicht umschreiben. Er muss außerdem in der Sprache des Landes erscheinen, in das Sie verkaufen. Wer in mehrere EU-Länder liefert, braucht ihn nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei unter Umständen in mehreren Sprachen.

Das GARAN-Label gilt nur für längere Herstellergarantien

Das zweite Element ist produktbezogen. Nötig ist es nach CMS nur bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die für die gesamte Ware gilt, nichts extra kostet und länger als zwei Jahre läuft. Zufriedenheits- oder Geld-zurück-Garantien fallen laut IT-Recht Kanzlei nicht darunter.

Auf das Label gehören die Garantiedauer in Jahren, die Marke und die Modellbezeichnung. Es ersetzt den Gewährleistungshinweis nicht, sondern kommt dazu. Die IHK Gera beschreibt die Platzierung so: direkt beim Produkt und zusätzlich auf der letzten Bestellseite. Eine verschachtelte Anzeige, bei der das Label erst per Klick aufgeht, ist zulässig.

Die IT-Recht Kanzlei weist auf offene Punkte hin. Unklar ist etwa, wie Garantien in Monaten oder Tagen anzugeben sind, wenn das Label Jahre verlangt. Auch für die Größe des QR-Codes fehlen genaue Vorgaben. Er muss bei normalem Licht scanbar sein.

Fehler bei den Labels sind abmahnbar

Die IT-Recht Kanzlei behandelt einen fehlenden oder falschen Hinweis als abmahnbaren Wettbewerbsverstoß und rechnet mit Abmahnverbänden. CMS warnt ebenfalls vor Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände. Bei grenzüberschreitenden Verstößen drohen laut CMS zusätzlich Bußgelder.

Wie schnell so etwas geht, zeigt der Widerrufsbutton. Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. Schon im August berichtete die IT-Recht Kanzlei über eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale, weil die Widerrufsfunktion eines Shops nur über den Footer erreichbar war.

Shopware bringt beides mit, aber nicht automatisch überall

Shopware hat die Labels mit Version 6.7.14.0 am 9. September eingebaut. Produkte haben seitdem ein Feld für die Garantiedauer in Monaten. Das Label wird nur erzeugt, wenn ein Hersteller hinterlegt ist und die Daten vollständig sind. Den Gewährleistungshinweis liefert Shopware in allen 24 EU-Amtssprachen. Er lässt sich über die Systemeinstellung core.cart.showLegalGuaranteeNotice ein- und ausschalten.

Beides erscheint im Storefront auf der Bestätigungsseite im Checkout, im Kaufbereich der Produktseite und im Warenkorb. In der Administration gibt es auf der Produktseite ein neues Formular für die Garantie.

Ein Haken betrifft die Bestellbestätigung per E-Mail. Shopware hat die Vorlage nur dort angepasst, wo sie noch im Auslieferungszustand ist. Wer die Mail angepasst hat, muss Label und Hinweis-Link laut Release Notes selbst ins Template einfügen.

Am 1. Oktober folgten 6.7.15.0 und 6.6.10.28 mit Korrekturen. Das GARAN-Label steckt in der Bestellmail jetzt als PNG, weil Gmail und Outlook die vorherige SVG-Variante nicht angezeigt haben. Der Gewährleistungshinweis kann optional vollständig unter den AGB im Checkout stehen statt nur als Link. Bei aktivierter Einstellung erscheint er außerdem im Registrierungsformular, sofern dort die AGB bestätigt werden.

So prüfen Sie Ihren Shop

Gehen Sie diese Punkte durch, am besten in einer Testumgebung:

  • Ist der Gewährleistungshinweis im Shop sichtbar, in Farbe und in jeder Sprache, in die Sie verkaufen?
  • Welche Produkte haben eine kostenlose Herstellergarantie über zwei Jahre? Bei diesen gehört das GARAN-Label an die Produktseite und in den Checkout.
  • Stimmen Marke, Modell und Garantiedauer im Label mit den Herstellerangaben?
  • Zeigt Ihre angepasste Bestellmail Label und Hinweis-Link?
  • Läuft Ihr Shopware auf 6.7.15.0 oder 6.6.10.28, damit die Mail-Korrekturen greifen?

Garantiedaten kommen oft per Import vom Hersteller oder Großhändler. Prüfen Sie, ob Ihr Import das neue Feld für die Garantiedauer befüllt. Sonst fehlen die Labels nach dem nächsten Abgleich wieder. Bei Plugins und eigenen Themes lohnt ein Blick darauf, ob sie den Checkout oder die Produktseite überschreiben und die neuen Bausteine dadurch ausblenden.

Wobei wir helfen können

Ob eine bestimmte Garantie unter die Label-Pflicht fällt, klären Sie am besten mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Händlerverband. Das Update auf die aktuelle Shopware-Version, angepasste Mail-Templates, Theme-Overrides und Import-Regeln übernehmen wir. Mehr dazu unter Shopware-Management.

Wenn Sie Ihren Shop jetzt durchsehen lassen möchten, schreiben Sie uns.

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