Seit dem 27. September 2026 dürfen Händler nicht mehr pauschal mit „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ werben. Das gilt für neue Kampagnen und genauso für Produkttexte, die seit Jahren unverändert im Shop stehen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Grundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 12. Februar 2026. Es setzt die EU-Richtlinie 2024/825 um, die unter dem Kürzel EmpCo bekannt ist. Die IHK Schwerin fasst die Änderungen kompakt zusammen. Dieser Artikel ist eine Einordnung für Shop-Betreiber, keine Rechtsberatung.
Pauschale Umweltaussagen sind ohne Nachweis verboten
Das UWG kennt jetzt den Begriff der „allgemeinen Umweltaussage“. Gemeint sind Wörter wie „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“, die nicht genau erklären, worin der Vorteil liegt. Solche Aussagen stehen auf der sogenannten schwarzen Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Erlaubt sind sie nur noch, wenn Sie eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können.
Als Nachweis nennt das Gesetz etwa das EU-Umweltzeichen oder offiziell anerkannte Typ-I-Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024. Eine eigene Recherche oder ein gutes Gefühl beim Lieferanten reichen nicht.
Ebenfalls verboten ist es, eine Umweltaussage auf das ganze Produkt zu beziehen, wenn sie nur für einen Teil stimmt. Ein T-Shirt mit recyceltem Etikett ist kein „recyceltes T-Shirt“.
„Klimaneutral“ durch Kompensation fällt weg
Viele Shops haben in den letzten Jahren Produkte oder den Versand als „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ beworben. Meist steckt dahinter der Kauf von Zertifikaten für Klimaschutzprojekte. Genau das ist jetzt unzulässig: Beruht die Neutralität eines Produkts auf Kompensation, darf sie nicht mehr als Produkteigenschaft beworben werden.
Sie dürfen weiterhin sagen, dass Sie Klimaschutzprojekte unterstützen. Die Aussage muss dann aber ehrlich beschreiben, was passiert, und darf nicht so klingen, als habe das Produkt selbst keine Emissionen.
Eigene Siegel sind nicht mehr erlaubt
Ein grünes Blatt mit „Eco Choice“ im Shop-Design, ein Badge „Nachhaltig ausgewählt“ an der Produktkachel: Solche selbst gestalteten Nachhaltigkeitssiegel sind seit dem Stichtag verboten. Zulässig sind nur Siegel, die auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Kontrolle beruhen oder staatlich festgesetzt sind.
In vielen Shops stecken solche Badges im Theme, in Filter-Icons oder in Produkt-Eigenschaften. Sie tauchen dann automatisch auf Hunderten Seiten auf, ohne dass jemand die einzelnen Texte angefasst hat.
Versprechen für die Zukunft brauchen einen Plan
„Bis 2030 klimaneutral“ steht oft auf Über-uns-Seiten oder im Footer. Nach § 5 UWG ist so eine Aussage jetzt irreführend, wenn kein öffentlich einsehbarer, detaillierter und realistischer Umsetzungsplan dahintersteht. Der Plan braucht messbare Zwischenziele und muss regelmäßig von unabhängigen externen Sachverständigen geprüft werden.
Für die meisten kleinen und mittleren Händler ist das kaum zu leisten. Dann gehört das Versprechen von der Website.
Auch Selbstverständliches darf nicht als Vorteil verkauft werden
Zwei weitere Verbote betreffen Shops direkt. Sie dürfen gesetzliche Pflichten nicht als besondere Eigenschaft Ihres Angebots herausstellen. Und Sie dürfen nicht mit Umweltvorteilen werben, die für das Produkt keine Rolle spielen. Was ohnehin für alle Produkte einer Kategorie gilt, ist kein Verkaufsargument.
Abmahnungen sind das größte Risiko
Verstöße gegen die schwarze Liste sind ohne weitere Prüfung unlauter. Mitbewerber und Verbände können abmahnen und Unterlassung verlangen. Bei weitverbreiteten Verstößen über die EU hinweg sieht § 19 UWG zusätzlich Bußgelder vor, für größere Unternehmen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Für einen typischen Onlineshop ist die Abmahnung das realistischere Szenario.
Wie die Kanzlei WBS betont, gilt das auch für Altbestände. Eine Produktbeschreibung von 2021 ist heute genauso angreifbar wie eine neue Kampagne.
So gehen Sie Ihren Shop durch
Am schnellsten finden Sie betroffene Stellen mit einer Volltextsuche. In Shopware und Shopify lassen sich Produkte, Kategorien und Erlebniswelten bzw. Seiten nach Begriffen exportieren oder durchsuchen. Suchen Sie mindestens nach „klima“, „CO2“, „CO₂“, „nachhaltig“, „umwelt“, „öko“, „grün“, „green“, „eco“ und „bio“.
Danach prüfen Sie diese Stellen:
- Produktbeschreibungen, Kurztexte und Eigenschaften
- Kategorietexte und SEO-Texte
- Badges, Icons und Filter im Theme
- Versandhinweise im Checkout und in Bestellmails
- Newsletter-Vorlagen, Banner und Social-Media-Profile
- Über-uns-Seite, Footer und Pressebereich
Für jede Fundstelle gibt es drei Wege. Sie belegen die Aussage mit einem anerkannten Siegel. Sie machen sie konkret, etwa „Verpackung aus 80 % Recyclingkarton“ statt „umweltfreundliche Verpackung“. Oder Sie streichen sie. Bei Herstellertexten lohnt eine Rückfrage beim Lieferanten, welche Nachweise es wirklich gibt.
Wer Texte per Import oder Schnittstelle vom Hersteller übernimmt, sollte den Import prüfen. Sonst stehen die gestrichenen Aussagen nach dem nächsten Abgleich wieder im Shop.
Wobei wir helfen können
Die rechtliche Bewertung einzelner Aussagen gehört zu Ihrer Rechtsberatung oder zu Ihrem Händlerbund. Das Suchen, Ersetzen und Absichern in Shopware oder Shopify übernehmen wir gern, inklusive Theme-Badges und Import-Regeln. Mehr dazu finden Sie unter E-Commerce.
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