Tracking-Pixel im Newsletter: Kanzlei Cyfire mahnt fehlende Einwilligung ab
Cyfire mahnt Newsletter mit Öffnungs- und Klick-Tracking ohne eigene Einwilligung ab. Was beanstandet wird und wie Sie Ihr Versand-Tool prüfen.
Weiterlesenvon Wolfscastle, Team
Eine Stelle reicht für den Gewährleistungshinweis, „lebenslang“ reicht nicht fürs GARAN-Label. Dazu die Änderungen in Shopware 6.7.15.1.
Seit dem 27. September 2026 zeigen Onlineshops den EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung und bei längeren Herstellergarantien das GARAN-Label. Zehn Tage später haben Händlerbund und IT-Recht Kanzlei zwei Praxisfragen beantwortet. Außerdem hat Shopware heute mit Version 6.7.15.1 nachgebessert.
Die Grundlagen stehen in unserem ersten Artikel zum Gewährleistungshinweis und GARAN-Label. Kurz zur Erinnerung. Der Hinweis betrifft jeden Shop, der an Verbraucher verkauft. Das GARAN-Label kommt nur bei einer kostenlosen Herstellergarantie dazu, die die ganze Ware abdeckt und länger als zwei Jahre läuft. Dieser Beitrag gibt Einschätzungen von Händlerbund und IT-Recht Kanzlei wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Händlerbund hat am 5. Oktober die Frage beantwortet, ob der Hinweis auf die Produktseite und zusätzlich in den Checkout muss. Seine Antwort lautet nein. Wer ihn im Checkout zeigt, braucht ihn nicht noch auf der Produktdetailseite, und umgekehrt.
Welche Stelle besser passt, hängt laut Händlerbund vom Shop ab. Als Faustregel nennt er die Nähe zum Kaufbutton. Im Checkout steht der Hinweis also direkt vor dem Button, der weiterführt oder die Bestellung abschließt. Auf der Produktseite gehört er in die Nähe des Warenkorb-Symbols.
Ein Leser wandte unter dem Artikel ein, vor dem Bestellbutton müssten doch die wesentlichen Merkmale der Ware stehen. Die Redaktion antwortete, dort sei Platz für mehrere Pflichtangaben. Der Hinweis dürfe neben Produkteigenschaften und Gesamtpreis stehen, solange alles gut wahrnehmbar bleibe.
Zwei weitere Punkte aus dem Händlerbund-Artikel betreffen die Darstellung. Der Hinweis ist kleinteilig und sollte auch auf dem Smartphone lesbar bleiben. Von einer Einbindung nur über einen Link oder ein Mini-Bild rät der Händlerbund ab, weil unsicher sei, ob das genügt.
Für das Garantielabel macht der Händlerbund eine Ausnahme. Es gehört auf die jeweilige Produktdetailseite, der Checkout allein reicht nicht. Er begründet das damit, dass sich eine Herstellergarantie meist auf ein bestimmtes Produkt bezieht.
Die IHK Gera verlangt das Label beim Produkt und zusätzlich auf der letzten Bestellseite. Eine verschachtelte Anzeige per Link hält sie für zulässig, wenn das Label beim ersten Klick, Rollover oder Antippen vollständig erscheint. Beim Checkout gehen die Einschätzungen also auseinander: Der Händlerbund nennt die Produktseite, die IHK Gera zusätzlich die letzte Bestellseite.
Die IT-Recht Kanzlei hat sich am 5. Oktober mit lebenslangen Garantien beschäftigt. Solche Garantien sind nach ihrer Darstellung grundsätzlich zulässig. Sie verweist dafür auf ein BGH-Urteil von 2008 (Az. I ZR 221/05), in dem eine Werbung mit 40 Jahren Garantie auf Aluminiumdächer nicht als irreführend galt.
Für das Label hilft das wenig. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 sieht für die Dauer einen Platzhalter in Jahren vor. Nach den EU-Leitlinien, die die Kanzlei zitiert, sind ganze oder halbe Jahre möglich, etwa 3 oder 4,5. Das Wort „lebenslang“ und ein Unendlichkeitszeichen erfüllen diese Vorgabe nicht.
Die Kanzlei schlägt eine Reihenfolge vor. Nennen die Garantiebedingungen eine feste Laufzeit, kommt diese Zahl ins Label. Die Werbung sollte dann ebenfalls die konkrete Dauer nennen statt „lebenslang“, sonst droht eine Irreführung. Fehlt eine Laufzeit, fragen Sie den Hersteller nach der durchschnittlichen Lebensdauer des Produkts und verwenden diese Jahreszahl in Label und Werbung. Kann der Hersteller nichts nennen, rät die Kanzlei, auf die Werbung mit der Garantie zu verzichten.
Eine Teilgarantie löst übrigens keine Labelpflicht aus. Das Beispiel der Kanzlei ist ein Rucksack, dessen lebenslange Garantie nur für die Reißverschlüsse gilt.
Shopware hat heute Version 6.7.15.1 veröffentlicht. Dort gibt es die neue Einstellung core.cart.showLegalGuaranteeNoticeInline. Sie zeigt den vollständigen, übersetzten Gewährleistungshinweis unter den AGB im Checkout an.
Die Option ist ab Werk ausgeschaltet. Sie wirkt nur, wenn auch die bekannte Einstellung core.cart.showLegalGuaranteeNotice aktiv ist. Für eigene Themes stellt Shopware die Blöcke page_checkout_confirm_legal_guarantee_notice_inline und page_checkout_confirm_legal_guarantee_notice_inline_bottom bereit, um die Position anzupassen.
Die zweite Änderung betrifft die Bestellbestätigung. Sie liest das GARAN-Label jetzt aus der neuen Template-Variable garanLabels. Der bisherige Twig-Filter sw_garan_label_mail gilt als veraltet. Einen Termin für seine Entfernung nennen die Release Notes nicht.
Eine Migration stellt die Vorlage automatisch um, allerdings nur in Shops, die sie nie bearbeitet haben. Wer die Bestellmail angepasst hat, ersetzt im HTML-Teil nestedItem.productId|sw_garan_label_mail(context) durch garanLabels[nestedItem.productId] ?? null. In der Textversion gilt dasselbe mit lineItem.productId.
Außerdem behebt 6.7.15.1 einen Anzeigefehler in der Administration. Dort erscheint jetzt auch bei Varianten die geerbte GARAN-Bestätigung.
Für Shopware 6.6 ist heute Version 6.6.10.29 erschienen. Laut Release Notes übergibt auch sie die GARAN-Labels für Mails als Template-Daten statt über einen Twig-Filter. Die neue Checkout-Option für den vollständigen Hinweis taucht in den Notes zu 6.6.10.29 nicht auf.
Entscheiden Sie, an welcher Stelle Ihr Shop den Gewährleistungshinweis zeigt, und ob er dort nah genug am Kaufbutton steht. Gehen Sie die Produkte mit Herstellergarantie durch und ersetzen Sie „lebenslang“ durch eine Jahreszahl, die der Hersteller belegen kann. Wenn Ihre Bestellmail angepasst ist, stellen Sie sie nach dem Update auf garanLabels um und schicken Sie eine Testbestellung ab.
Das Update auf 6.7.15.1 oder 6.6.10.29 und die Anpassung von Mail-Templates und Themes übernehmen wir im Shopware-Management. Ob eine bestimmte Garantie unter die Labelpflicht fällt, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Händlerverband.
Wenn wir uns Ihren Shop ansehen sollen, schreiben Sie uns.
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