EU-Entwaldungsverordnung ab 30.12.2026: Was Onlinehändler bei Holz, Kaffee und Kakao jetzt klären sollten

von Wolfscastle, Team

Ab 30.12.2026 gilt die EUDR. Welche Produkte betroffen sind, wann ein Onlineshop als Händler oder als Marktteilnehmer gilt und welche Daten Sie aufbewahren müssen.

In elf Wochen greift die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR. Ab dem 30. Dezember 2026 dürfen Holzmöbel, Papier, Kaffee, Schokolade und andere erfasste Produkte nur noch in der EU verkauft werden, wenn sie entwaldungsfrei sind und eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Das gilt auch für Onlineshops, die solche Ware weiterverkaufen.

Der Termin wurde mehrfach verschoben, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Die Übersicht der IT-Recht Kanzlei mit Stand 2. Oktober 2026 nennt für Händler weiterhin den 30. Dezember 2026. Dasselbe Datum steht auf der Umsetzungsseite der EU-Kommission. Dieser Artikel ordnet die Pflichten für Shop-Betreiber ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Erfasst sind sieben Rohstoffe und viele Alltagsprodukte

Die EUDR betrifft Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Entscheidend ist laut IT-Recht Kanzlei nicht allein das Material. Ein Produkt fällt nur darunter, wenn seine Warennummer im Anhang I der Verordnung steht.

Für Onlinehändler sind vor allem diese Beispiele aus der Übersicht interessant:

  • Holz: Schnittholz, Furniere, Brennholz, Papier und Pappe, Holzmöbel
  • Kakao: Kakaopulver, Kakaobutter und Schokolade
  • Kaffee, auch geröstet
  • Kautschuk: Luftreifen und Schläuche
  • Soja: Sojaöl und Sojamehl

Einige Produkte sind wieder herausgefallen. Bücher, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse hat die Verordnung (EU) 2025/2650 gestrichen. Rinderleder, Häute und Felle sind seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 nicht mehr erfasst, die laut IT-Recht Kanzlei am 18. September 2026 in Kraft getreten ist. Neu auf der Liste stehen dafür löslicher Kaffee und weitere Palmölderivate. Für diese Neuzugänge gilt die EUDR erst ab dem 30. Dezember 2027.

Ihre Rolle in der Lieferkette bestimmt den Aufwand

Die Verordnung unterscheidet Marktteilnehmer und Händler. Die EU-Kommission beschreibt die Rollen so: Marktteilnehmer ist, wer ein erfasstes Produkt erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt. Händler ist, wer bereits geprüfte Ware innerhalb der EU weiterverkauft, ohne die Warennummer zu ändern.

Wer bei einem Lieferanten in der EU einkauft und die Ware unverändert weiterverkauft, ist damit Händler. Anders sieht es aus, wenn Sie selbst aus einem Drittstaat importieren. Dann sind Sie in aller Regel Marktteilnehmer. Nach Art. 7 EUDR gilt außerdem das erste in der EU ansässige Unternehmen, das importierte Ware bereitstellt, als Marktteilnehmer. Das gilt auch dann, wenn der Importeur selbst außerhalb der EU sitzt.

Wer Ware verarbeitet und dabei die Warennummer ändert, ist nachgelagerter Marktteilnehmer. Die IT-Recht Kanzlei nennt als Beispiel Rohkaffee, der geröstet wird.

Händler müssen vor allem Daten aufbewahren

Händler geben keine eigene Sorgfaltserklärung ab. Laut EU-Kommission und IT-Recht Kanzlei gelten für alle Händler ab dem 30. Dezember 2026 diese Pflichten:

  • Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Website der Lieferanten und der gewerblichen Abnehmer erfassen
  • die Referenznummer der Sorgfaltserklärung vom direkten Lieferanten festhalten, wenn dieser Marktteilnehmer ist
  • diese Angaben mindestens fünf Jahre aufbewahren und Behörden auf Anfrage vorlegen
  • Abnehmer und Behörden informieren, wenn Ihnen Hinweise vorliegen, dass ein Produkt nicht konform ist

Kleine und mittlere Unternehmen bleiben bei diesen Aufzeichnungspflichten. Große Händler müssen sich zusätzlich im EU-Informationssystem registrieren. Als groß gilt nach der IT-Recht Kanzlei, wer zwei von drei Werten überschreitet: 25 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder 250 Beschäftigte. Liegen ihnen Hinweise auf einen Verstoß vor, müssen sie die Sorgfaltsprüfung des Lieferanten nachprüfen.

Für Importeure gilt die volle Sorgfaltspflicht

Als Marktteilnehmer dürfen Sie ein erfasstes Produkt nur verkaufen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Es muss entwaldungsfrei sein, nach den Gesetzen des Erzeugerlandes hergestellt worden sein und eine Sorgfaltserklärung haben. Die Erklärung reichen Sie im EU-Informationssystem ein und geben die Referenznummer an Ihre Abnehmer weiter.

Für Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 Kleinst- oder Kleinunternehmen waren, gilt laut IT-Recht Kanzlei grundsätzlich der 30. Juni 2027. Bei Holzprodukten, die schon unter die alte EU-Holzhandelsverordnung fielen, bleibt es beim 30. Dezember 2026.

Die deutschen Bußgelder stehen noch nicht fest

Das deutsche Durchführungsgesetz ist noch nicht verabschiedet. Der Entwurf sieht nach Angaben der IT-Recht Kanzlei Geldbußen bis 100.000 Euro vor. Größeren Unternehmen drohen bei bestimmten Verstößen bis zu 4 Prozent des EU-weiten Jahresumsatzes. Für vorsätzliche Verstöße sind Straftatbestände vorgesehen. Überwachen sollen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Landesbehörden.

So bereiten Sie Ihren Shop vor

Prüfen Sie zuerst Ihr Sortiment. Gleichen Sie die Warennummern Ihrer Holz-, Papier-, Kaffee- und Kakaoprodukte mit Anhang I ab. Klären Sie dann je Lieferant, ob Sie Händler oder Marktteilnehmer sind. Bei Direktimporten brauchen Sie die Sorgfaltserklärung selbst.

Danach geht es um die Daten. Fordern Sie bei Ihren Lieferanten die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen an und legen Sie fest, wo Sie diese fünf Jahre lang speichern.

Sprechen Sie uns an

Wenn Sie Lieferanten- und Referenzdaten in Shop oder Warenwirtschaft sauber ablegen wollen, unterstützen wir Sie im Rahmen unserer digitalen Beratung. Ob ein Produkt unter die EUDR fällt und welche Rolle Sie haben, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Händlerverband.

Für ein erstes Gespräch schreiben Sie uns.

Weitere Fachbeiträge

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt

Wir sind bereit, Ihre digitalen Herausforderungen anzunehmen - ob E-Commerce, Web-App oder komplexes Ökosystem.

Technischer Sparringspartner

Wolfscastle arbeitet vollständig remote, aber immer auf Augenhöhe und mit direkter Kommunikation - ohne Umwege und zwischengeschaltete Projektmanager.